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Leuchtstoffröhren entsorgen

Elektrogesetz sagt: gesondert entsorgen
Elektrogesetz sagt: gesondert entsorgen

In Deutschland müssen Leuchtstoffröhren aufgrund des Elektrogesetzes (ElektroG) gesondert entsorgt werden, da sie schädliche Stoffe wie Quecksilber enthalten. Sie dürfen nicht im Hausmüll landen, sondern müssen an speziellen Sammelstellen abgegeben werden. Diese Sammelstellen befinden sich häufig in Wertstoffhöfen oder bei Händlern, die solche Produkte vertreiben. Eine unsachgemäße Entsorgung kann zu Umweltbelastungen führen und ist gesetzlich verboten.

Bitte beachten Sie, dass Leuchtstoffröhren unbedingt in einem Sammelkarton entsorgt werden müssen. Diesen können Sie bei uns erwerben.

Erlaubte Abfälle

  • Leuchtstoffröhren
  • Stabförmige LED-Röhren
  • Gashochdruck-Entladungslampen

Nicht-erlaubte Abfälle

  • LED-Lampen
  • Glühdraht
  • Halogenlampen
  • Energiesparlampen
  • Zerbrochene Lampen

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